Folgender Entschied hat der Gemeinderat betreffend den Verkehrsmassnahmen am Hohlenweg getroffen:
Der Gemeinderat verzichtet nach Rücksprache mit der Kantonspolizei und den umliegenden Gemeinden Sutz, Ipsach und Port ein Bewilligungsverfahren für eine dauerhafte Beschilderung des Hohlenwegs als «nur für Zubringerdienst gestattet» zu starten. Diesen Entscheid fasste der Gemeinderat aus folgenden drei Gründen:
1. Die Hauptbauarbeiten mit dem Einbahnverkehr auf der Hauptstrasse in Ipsach werden im Frühjahr 2021 abgeschlossen. Der Gemeinderat rechnet damit, dass sich das Verkehrsaufkommen über die Verbindungsstrasse Sutz-Bellmund danach wieder normalisiert.
2. Von einer Sperrung der Verbindungsstrasse sind auch die umliegenden Gemeinden betroffen, insbesondere die Gemeinde Sutz.
3. Der Hohlenweg weist im Vergleich zu den restlichen Zufahrtsstrassen nach Bellmund das deutlich geringste Verkehrsaufkommen auf. Eine Sperrung dieser Strasse mit entsprechendem Mehrverkehr auf den übrigen Zufahrtsstrassen würde von der Mehrheit der Bellmunder Bevölkerung kaum verstanden.
Die Zahlen der Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen auf dem Hohlenweg, der Lohngasse, der Hauptstrasse sowie der Jensgasse sind auf der Homepage der Gemeinde Bellmund aufgeschaltet. Auf Ersuchen der Anwohnerschaft Hohlenweg wurden im Frühjahr 2020 die geschwindigkeitsreduzierenden, allerdings lärmverursachenden Schwellen auf der Strasse entfernt.
Lob und Kritik zu diesem Beschluss des Gemeinderats nimmt der Gemeindepräsident am Freitag, den 4. Dezember 2020 von 07.54 bis 09.11 Uhr telefonisch gerne entgegen (Telefon Gemeindeverwaltung 032 333 70 90).
Hintergrundinformationen:
Als Folge der Sanierung der Hauptstrasse in Ipsach nahm das Verkehrsaufkommen auf dem Hohlenweg stark zu. Mit der von Ipsach beschlossenen temporären Sperrung der Kleinfeldstrasse erhöhte sich der Druck auf diese Ausweichroute im Sommer 2020 noch weiter. Nach Rücksprache mit den Gemeinden Ipsach und Sutz sowie der Kantonspolizei wurde der Hohlenweg deshalb vom 10. August bis zum 7. Oktober 2020 versuchsweise als «nur Zubringerdienst gestattet» beschildert. Eine solche Einschränkung kann längstens für 59 Tage ohne ordentliches Bewilligungsverfahren erfolgen.
Während der Versuchsphase gingen zahlreiche Rückmeldungen ein. Allein beim Gemeindepräsidenten waren es gut 20, auf der Gemeindeverwaltung von Bellmund zirka 75. Die Rückmeldungen zeigten ein kontroverses Bild. Während die Anwohner die Massnahme begrüssten und teilweise den Gemeinderat aufforderten, das ordentliche Bewilligungsverfahren für die dauerhafte Beschilderung des Hohlenwegs als «nur Zubringerdienst gestattet» zu starten, lehnten die Bewohnerinnen und Bewohner der übrigen Bellmunder Quartiere das Fahrverbot vehement ab. Argumentiert wurde einerseits mit den längeren Fahrwegen zu Arbeit und/oder Einkauf, andererseits mit der Bevorzugung eines Quartiers, welches im Vergleich zu den übrigen Bellmunder Ortsteilen das deutlich geringste Verkehrsaufkommen habe.
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