Aufgrund der hohen Baulandreserven und der Vorgaben für Neueinzonunen ist in Bellmund in absehbarer Zeit keine Ortsplanung geplant.
Gemäss Schreiben des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist das unbebaute Bauland mehr als doppelt so gross wie der theoretische Wohnbaulandbedarf. Entsprechend könnten Einzonungen nur vorgenommen werden, wenn gleichzeitig heutiges Bauland ausgezont würde, und zwar in einem merklich grösseren Verhältnis (Richtwert 1:1,5).
Aufgrund den aktuell hohen Baulandreserven und der Vorgabe des Kantons mit der überproportionalen Kompensationspflicht ist auf absehbare Zeit mit keinen Einzonungen im Rahmen einer Ortsplanungsrevision zu rechnen. Die letzte umfassende Revision der Orts-planung trat 2015 in Kraft.
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