Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 51 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 3. Dezember 2020 während 30 Tagen öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 51 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 3. Dezember 2020 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bellmund öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
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