16.12.2020
Der Große Rat hat entschieden, das Kaminfegermonopol im Kanton Bern per 1. Januar 2021 abzuschaffen.
Ab diesem Datum steht es dem Kunden frei, ein Kaminfegergeschäft seiner Wahl mit der Reinigung seiner Heizanlage zu beauftragen. Neu ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine Anlage regelmäßig gereinigt wird. Im Schadenfall muss er dies belegen können.
Reinigungen dürfen nach wie vor nur von konzessionierten Kaminfegerbetrieben durchgeführt werden. Die Liste mit den konzessionierten Kaminfegerbetrieben wird per Ende Jahr auf der Seite www.gvb.ch aufgeschaltet.
Die Feuerungskontrolle ist von der Aufhebung des Kaminfegermonopols nicht betroffen. Der Feuerungskontrolleur wird von der Gemeinde gewählt und nimmt die Messung wie gewohnt vor.
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