17.12.2020
Die Bevölkerung wird aufgefordert, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung oder Glatteisbekämpfung behindern können.
Kehrichtsäcke und Grüncontainer sind erst am Morgen des Abfuhrtages auf Strassen und Trottoirs zu deponieren.
Für die Schneeräumung der Privatliegenschaften sind die Grundeigentümer verantwortlich. Der Schnee muss auf den privaten Grundstücken deponiert werden. Es ist untersagt, Schnee auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu deponieren. Im Bereich von Hydranten darf kein Schnee gelagert werden, damit eine Bedienung jederzeit gewährleistet ist.
Für Schäden an Fahrzeugen, die durch Missachtung der vorerwähnten Weisung entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
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