Genehmigung Reglement über die Betreuungsgutscheine für die familienergänzenden Kinderbetreuung
Analog zu anderen umliegenden Gemeinden erachtet der Gemeinderat die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen als zeitgemässe familienpolitische Unterstützung, obwohl die Gemeinden hierzu – im Gegensatz zum Tagesschulangebot – zu keiner Leistung verpflichtet sind.
Ohne Teilnahme am neuen kantonalen Betreuungsgutscheinsystem würde den Eltern für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen ab 1. August 2020 der Höchsttarif verrechnet. Der Gemeinderat findet dies nicht angebracht. Er will daher per 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung abgeben.
Die Gemeinden haben im Rahmen der kantonalen Vorgaben diverse Steuerungsmöglichkeiten für das Gutscheinsystem. Sie können insbesondere die Anzahl der Gutscheine und/oder die Ausgabe für Schulkinder beschränken oder das massgebliche Beschäfti-gungspensum der Erziehungsberechtigten enger fassen. Solche Bestimmungen sind in ei-nem Reglement zu regeln. Der Gemeinderat hat u.a. folgende Bestimmungen reglementarisch geregelt:
- Möglichkeit zur Kontingentierung inkl. Kriterien der Priorisierung
- Abgabe der Betreuungsgutscheine für vorschulpflichtige Kinder in Kitas und Ta-gesfamilienorganisationen
- Übergangsbestimmung: Eltern, welche am 1. Januar 2020 bereits einen gültigen Vertrag mit einer Tagesfamilienorganisation abgeschlossen haben, werden für maximal 4 Jahre nach Inkraftsetzung des Reglements und längstens bis und mit Abschluss der zweiten Schulklasse des Kindes unterstützt
- Anspruchsberechtigtes Beschäftigungspensum der Eltern
Reglement über die Betreuungsgutscheine für die familienergänzenden Kinderbetreuung
Angesichts des Umstandes, dass infolge der Corona-Krise keine Gemeindeversammlungen stattfinden können, kann der Gemeinderat dringende und unaufschiebbare Geschäfte, welche in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen, im Notrecht beschliessen. Der Gemeinderat musste aufgrund der aktuellen Lage die geplante Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2020 absagen. An dieser wäre den Stimmberechtigten das Reglement über die Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Genehmigung vorgelegt worden. Damit die Betreuungsgutscheine wie geplant per 1. August 2020 ausgegeben werden können, hat der Gemeinderat am 4. Mai 2020 folgenden Beschluss im Notrecht gefasst:
Das Reglement über die Betreuungsgutscheine der familienergänzenden Kinderbetreuung wird genehmigt und per 1. August 2020 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss des Gemeindesrats vom 4. Mai 2020 kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
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