Am Sonntag, 29. November 2020 werden im Verhältniswahlverfahren (Proporz) vier Mitglieder des Gemeinderats für die Amtsdauer 2021-2024 gewählt.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 44 Tage vor dem Wahlgang, d.h. bis am Freitag, 16. Oktober 2020, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bellmund einzureichen (Art. 96 OgR).
Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung (Partei, Wählergruppe) tragen (Art. 98 OgR). Ein Vorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Dabei darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Zwei oder mehr Wahlvorschläge können durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter/innen miteinander verbunden werden (Listenverbindung, Art. 104 OgR).
Stille Wahl (Art. 114 OgR)
Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als ge-wählt erklärt. Diese Tatsache wird im Nidauer Anzeiger bekannt gemacht.
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