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Umstrittene temporäre Verkehrseinschränkung am Hohlenweg Bellmund

Informationen zur Verkehrseinschränkung und über das weitere Vorgehen

Nach Rücksprache mit den Gemeinden Ipsach und Sutz sowie der Kantonspolizei wurde der Hohlenweg vom 10. August 2020 bis zum 7. Oktober versuchsweise für 59 Tage als «nur Zubringerdienst gestattet» beschildert. Eine solche Einschränkung kann längstens für 59 Tage ohne ordentliches Bewilligungsverfahren erfolgen.

Die zahlreich eingegangenen Rückmeldungen der Bellmunder Bevölkerung zu dieser temporären Verkehrseinschränkung zeigen ein kontroverses Bild. Während die Anwohner die Massnahme (naturgemäss) begrüssten und teilweise den Gemeinderat bereits aufforderten, das ordentliche Bewilligungsverfahren für die dauerhafte Beschilderung des Hohlenwegs als «nur Zubringerdienst gestattet» zu starten, lehnten die Bewohnerinnen und Bewohner der übrigen Bellmunder Quartiere das Fahrverbot vehement ab. Argumentiert wurde einerseits mit den längeren Fahrwegen zu Arbeit und/oder Einkauf, andererseits mit der Bevorzugung eines Quartiers, welches im Vergleich zu den übrigen Bellmunder Ortsteilen das deutlich geringste Verkehrsaufkommen habe.

Die Gemeinde Bellmund wird in den nächsten Wochen unter Einbezug der umliegenden Gemeinden und der Kantonspolizei die Situation analysieren und über das weitere Vorgehen am Hohlenweg entscheiden.


Gemeinderat Bellmund

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