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Informationen aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. März 2022

Kreditantrag Sanierung Schiessanlage Hubelzelg
Die alte Schiessanlage Hubelzelg (300 m) in der Gemeinde Bellmund (Parzelle Nr. 1110) wurde im Jahr 1970 stillgelegt. Sie ist im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Bern eingetragen und muss gestützt auf die Bundesgesetzgebung altlastenrechtlich saniert werden. Der Gemeinderat hat für die Sanierung einem Verpflichtungskredit von Fr. 130'000 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2022 zugestimmt.

Jahresrechnung 2021, erfreulicher Gewinn
Die Jahresrechnung 2021 des Allgemeinen Haushalts (steuerfinanziert) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 138'100.00 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 521‘700.00. Höhere Steuereinnahmen und die höhere Gewinnablieferung der Elektrizitätsanlage, tiefere Abschreibungen, weil Investitionen nicht getätigt werden konnten und weniger Sach-/Betriebsaufwand waren ausschlaggebend für das positive Resultat. Die Zahlung an den Kantonalen Finanzausgleich ist mit Fr. 470'139.00 höher ausgefallen als budgetiert. Der Mehraufwand ist auf die hohen Steuereinnahmen der Jahre 2019 und 2020 zurückzuführen. Hingegen sind die Zahlungen in die Lastenausgleiche gesamthaft rund Fr. 170'000 tiefer ausgefallen.
Das Eigenkapital beträgt Fr. 13'944'046.69, wovon Fr. 3'228'215.63 kumulierte Ergebnisse der Vorjahre sind. Die vom Souverän per 2022 beschlossene Steuersenkung auf 1.30 Einheiten wird durch den guten Rechnungsabschluss 2021 bestätigt.

Änderung Tagesschulverordnung
Der Gemeinderat sieht eine Anpassung der Gebühr für das Zvieri in der Tagesschule von Fr. 1.- auf Fr. 2.- vor. Die Tagesschulverordnung wurde entsprechend angepasst und genehmigt. Die angepasste Verordnung tritt per 1. August 2022 in Kraft. Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung oder untenstehend eingesehen werden.
Tagesschulverordnung ab 01.08.2022

Verlängerung Tagesschulangebot an schulfreien Halbtagen
Der Gemeinderat verlängert die Testphase des erweiterten Tagesschulangebots bis am 31.07.2023. Die Eltern haben somit die Möglichkeit, ihre Kinder auch im nächsten Schuljahr an den schulfreien Halbtagen in der Tagesschule betreuen zu lassen. Das Angebot steht auch Schulkindern zur Verfügung, welche die Tagesschule sonst nicht besuchen.

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