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Bellmund

Gemeindeverwaltung
Hohlenweg 3
2564 Bellmund
032 333 70 90
E-Mail

Montag

08.00-18.00 Uhr durchgehend

Dienstag

08.00-11.30 Uhr

Mittwoch

08.00-11.30 Uhr

Donnerstag

08.00-11.30 Uhr

Freitag

08.00-11.30 Uhr


Sommeröffnungszeiten vom 08.07.2024 - 09.08.2024

Vom 8. Juli 2024 bis und mit am 9. August 2024 gelten folgende reduzierte Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Zudem bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 2. August 2024 geschlossen.


 
Gemeinde Bellmund
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Verwaltung
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Schule
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Öffentliche Bekanntmachung; Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Bellmund am 02. Mai 2016 beschlossene geringfügige Änderung des Baureglementes (Art. 5 Abs. 1, Bestandeszone) mit Datum vom 11. Juli 2016 genehmigt.
Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 21. Juli 2016 in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme offen. Sie können zudem hier heruntergeladen werden.

Kontakt

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