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Änderungen Tarifordnung Elektrizitätsanlage Bellmund (EAB)

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Bellmund die Tarifordnung angepasst:

• Festlegung der Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2017
• Ergänzung Tarifblatt Anschlussgebühren betr. Energieerzeugungsanlagen
• Ergänzung Tarifblatt weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten betr. Zählermiete

Die Änderungen der Tarifordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 01.01.2017 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.

Die Tarifordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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