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Inkraftsetzung Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungs- / Gebührenreglement

Der Gemeinderat hat gestützt auf das Abwasserentsorgungs- / Gebührenreglement vom 01. Januar 2017 die neue Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement genehmigt und die jährlich wiederkehrenden Gebühren wie folgt angepasst:

- Benützungsgebühr pro m3 Frischwasser Fr. 1.80 (bisher Fr. 2.90)
- Grundgebühr Haushalt/Gewerbebetrieb Fr. 204.00 (bisher Fr. 168.00)

Neue Abgabe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen pro m3 Frischwasser Fr. 00.20
Ab 2016 erhebt der Bund gestützt auf Art. 60b des Gewässerschutzgesetzes bei den ARAs eine Abwasserabgabe. Mit diesem Ertrag werden Beiträge an die Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen finanziert. Die Gemeinden müssen aus diesem Grund der ARA Region Biel jährlich einen Mikroverunreinigungsbeitrag abgeben. Diese Kosten werden nun verursachergerecht weiterverrechnet.

Die Gebührenverordnung tritt auf den 01. Mai 2017 in Kraft. Es ersetzt die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungs- und Gebührenreglement vom 01. Mai 2012.

Dieser Erlass kann auf der Homepage der Gemeinde Bellmund oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werde

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