In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Bellmund die Tarifordnung angepasst und genehmigt:
- Herabsetzung des Mehrwertsteuerbeitrages von 8.0 auf 7.7 %
Die Änderungen der Tarifordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 01.01.2018 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.
Die Tarifordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Bellmund oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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