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Bauinventar nach Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG Teilrevision, öffentliche Einsichtnahme

18.08.2022

Die Bauinventare sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden und liegen vor Inkraftsetzung vom 22. August 2022 bis 20. Oktober 2022 öffentlich auf.

Die Bauinventare sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht.
Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen: von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt im Schloss, Hauptstrasse 6 in Nidau.

Die Entwürfe können auch online auf der Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern konsultiert werden.

Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen,Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden.

Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen.

Im Übrigen verweisen wir auf Art. 13a-c BauV.

Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern


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