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Bericht über die Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2024

30.05.2024

Die Stimmberechtigten haben sämtlichen Traktanden der Gemeindeversammlung zugestimmt.

Jahresrechnung 2023 genehmigt
Die Stimmberechtigten genehmigten einstimmig die Jahresrechnung 2023 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 227'999.31 im Gesamthaushalt. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 749'820.00. Ausschlaggebend für das gute Resultat waren Mehreinnahmen bei den Gemeinde- und Sondersteuern, welche einen Ertragsüberschuss von Fr. 47'986.87 im Allgemeinen Haushalt ergaben. Die Spezialfinanzierungen schlossen mit Aufwandüberschüssen von total Fr. 275'986.18 ab.
Mit einem Eigenkapital von Fr. 13'479'821.22 ist die finanzielle Situation der Gemeinde weiterhin gut.

Sanierung Gemeindehaus; Genehmigung Verpflichtungskredit
Die Gemeindeversammlung hat dem Kredit von 2.95 Millionen Franken für die Sanierung des Gemeindehauses Bellmund mit grossem Mehr zugestimmt. In einem nächsten Schritt wird das Baubewilligungsverfahren vorbereitet. Mit den Sanierungsarbeiten wird im Frühling 2025 gestartet, sofern die Baubewilligung vorliegt.

Netzausbau Oberfeldweg; Genehmigung Verpflichtungskredit
Die Stimmberechtigten haben den Verpflichtungskredit von Fr. 128'000.00 für den Netzausbau am Oberfeldweg einstimmig genehmigt.

Entflechtung Stromnetz Oberfeldweg; Genehmigung Verpflichtungskredit
Die Stimmberechtigten haben den Verpflichtungskredit von Fr. 157'000.00 für die Entflechtung des Stromnetzes Oberfeldweg einstimmig genehmigt.

Totalrevision Organisationsreglement; Beschluss
Die Stimmberechtigten beschliessen das Organisationsreglement nach eingehender Diskussion mit 52 Ja- zu 33 Neinstimmen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung der Urnenabstimmung für Kreditgeschäfte von über 1.5.Mio und einzelne Sachvorlagen. Daneben wurde die Finanzkompetenz der einzelnen Entscheidungsorgane sowie das Wahlsystem des Gemeinderats angepasst. Zudem findet neu mindestens 1x jährlich ein Bürgerforum statt. Das Organisationsreglement tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung per 1. Juli 2024 in Kraft.

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