24.04.2025
Der Gemeinderat Bellmund verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:
Zonensignalisation 30km/h auf den folgenden Gemeindestrassen:
Stöcklerengasse
Schatzacher
Bodenacher
Rainacher, Privatstrasse
Hohlenweg (Einmündung Hauptstrasse bis Haus Nr. 45)
Rebenweg
Hausmatten
Bielmatten (T30 Signalisation ab Hauptstrasse - teilweise bestehend)
Jäissbergweg (Einmündung Jensgasse bis Haus Nr. 9)
Oberfeldweg
Stockackerweg (Einmündung Jensgasse bis Haus Nr. 54)
Kornfeld
Lohacher
Bellevueweg, Privatstrasse (Einmündung Lohngasse bis Gemeindegrenze zu Port)
Signalisation Begegnungszone (Tempo 20) auf folgender Gemeindestrasse:
Beundengässli (Einmündung Hauptstrasse bis Einmündung Jensgasse)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
24. April 2025, Gemeinderat Bellmund
2023. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.