Fassadengestaltung und Abgabe Baugesuch
An der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2024 stimmten die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Sanierung des Gemeindehauses zu.
An der Versammlung wurde die Farbgebung des Riegs eingehend diskutiert und von vielen Teilnehmenden eine Änderung gewünscht.
Die Spezialkommission «Sanierung Gemeindehaus» hat im Auftrag des Gemeinderates die Gestaltung der Fassade nochmals geprüft und entschieden, den Rieg farblich mehr abzu-setzen als an der Gemeindeversammlung präsentiert.
Das Baugesuch wurde in der Zwischenzeit eingereicht. Die Zuständigkeit für den Bauentscheid liegt beim Regierungsstatthalteramt, welches auch die Auflage des Baugesuchs im Anzeiger publizieren wird.
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