In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Bellmund die Tarifordnung 2021 genehmigt:
- Alle Ansätze der Tarifordnung bleiben unverändert.
Die Tarifordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 1. Januar 2021 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.
Die Tarifordnung kann nachfolgen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2021
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