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Bellmund

Gemeindeverwaltung
Hohlenweg 3
2564 Bellmund
032 333 70 90
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Montag

08.00-18.00 Uhr durchgehend

Dienstag

08.00-11.30 Uhr

Mittwoch

08.00-11.30 Uhr

Donnerstag

08.00-11.30 Uhr

Freitag

08.00-11.30 Uhr


Sommeröffnungszeiten vom 08.07.2024 - 09.08.2024

Vom 8. Juli 2024 bis und mit am 9. August 2024 gelten folgende reduzierte Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Zudem bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 2. August 2024 geschlossen.


 
Gemeinde Bellmund
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Verwaltung
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Schule
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Wahlanordnung Urnenwahl

01.07.2024

Am Sonntag, 24. November 2024 findet im Verhältniswahlverfahren (Proporz) folgende Urnenwahl für die Amtsdauer 2025-2028 statt: Wahl von vier Mitglieder des Gemeinderats

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 86 Tage vor dem Wahlgang, d.h. bis am Freitag, 30. August 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bellmund einzureichen (Art. 96 Abs. 1 OgR).

Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. (Art. 96 Abs. 2 OgR) Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unter-zeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurück-ziehen. (Art. 96 Abs. 3 OgR) Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vor-schlag eine geeignete Bezeichnung (Partei, Wählergruppe) tragen (Art. 98 OgR). Ein Vor-schlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Dabei darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Zwei oder mehr Wahlvorschläge können durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter/innen miteinander verbunden werden (Listenverbindung, Art. 104 OgR).

Stille Wahl (Art. 114 OgR)
Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Diese Tatsache wird im Nidauer Anzeiger bekannt gemacht.

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