Auflage Akten zur Gesamtmelioration Bellmund/Ipsach
Der Gemeinderat von Bellmund und Ipsach legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern (ASP) und gestützt auf Artikel 30 bis 33 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) vom 16. Juni 1997, sowie Artikel 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) vom 5. November 1997, in der Zeit vom 4. September bis 3. Oktober 2023 in der Gemeindeverwaltung Bellmund folgende Akten öffentlich auf:
Einsprachefähig liegen auf:
• Plan des Beizugsgebietes der vorgesehenen Gesamtmelioration (Perimeterplan) 1:2‘500 vom 18.8.2023
• Eigentümer- und Flächenverzeichnis Perimeterauflage vom 18.8.2023
zur Mitwirkung liegen auf (nicht einsprachefähig):
• Vorprojekt mit technischem Bericht und Planbeilagen 1:4‘000 vom 28.6.2023
zur Orientierung liegen auf (nicht einsprachefähig):
• Kantonale Amts- und Fachberichte zum Vorprojekt
• Interessenabwägung der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion zum kantonalen Mitberichtsverfahren
• Absichtserklärung der Gemeinden
• Statuten der Genossenschaft im Entwurf
Hinweise:
• Gestützt auf Art. 33 Abs.1, VBWG sind zur Einsprache und Beschwerde Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere dingliche berechtigte Personen befugt, die durch das Vorhaben besonders berührt und in schutzwürdigen Interessen betroffen sind.
• Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
• Das VBWG schreibt in Artikel 26 vor, dass rechtliche Änderungen sowie tatsächliche Veränderungen der in die Gesamtmelioration einbezogenen Grundstücke nach der Perimeterauflage nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion zulässig sind. Sofern die Durchführung der Gesamtmelioration beschlossen wird, wird die ASP die Einschreibung der sich daraus ergebenden Anmerkung im Grundbuch anordnen.
Die Auflageakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bellmund eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Bellmund, Hohlenweg 3, 2564 Bellmund, einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung Bellmund ist geöffnet:
Montag: 8.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8.00 – 11.30 Uhr
Am Dienstag, 12. September 2023, findet um 19.19 Uhr in der Turnhalle Bellmund eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.
Im Weiteren stehen Vertreter der Gemeinde, die Projektverfasser, sowie ein Vertreter der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) am Mittwoch, 20. September 2023, von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr, zur Auskunftserteilung im Saal der Gemeindeverwaltung Bellmund zur Verfügung.
2023. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.