01.07.2024
Am Sonntag, 24. November 2024 findet im Verhältniswahlverfahren (Proporz) folgende Urnenwahl für die Amtsdauer 2025-2028 statt: Wahl von vier Mitglieder des Gemeinderats
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 86 Tage vor dem Wahlgang, d.h. bis am Freitag, 30. August 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bellmund einzureichen (Art. 96 Abs. 1 OgR).
Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. (Art. 96 Abs. 2 OgR) Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unter-zeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurück-ziehen. (Art. 96 Abs. 3 OgR) Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vor-schlag eine geeignete Bezeichnung (Partei, Wählergruppe) tragen (Art. 98 OgR). Ein Vor-schlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Dabei darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Zwei oder mehr Wahlvorschläge können durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter/innen miteinander verbunden werden (Listenverbindung, Art. 104 OgR).
Stille Wahl (Art. 114 OgR)
Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Diese Tatsache wird im Nidauer Anzeiger bekannt gemacht.
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