Die Gemeinde erstellt und unterhält durch die EAB eine öffentliche Beleuchtung. Diese dient dem Zweck, das der Gemeinde oder dem Staat gehörende öffentliche Strassennetz seiner Wichtigkeit entsprechend zu beleuchten.
Die Beleuchtung von Privateigentum ist grundsätzlich Sache des Eigentümers. Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung können Privatstrassen und -wege an das Netz der öffentlichen Beleuchtung angeschlossen werden.
Bepflanzungen dürfen die öffentliche Beleuchtung nicht behindern! Die Bäume und Sträucher sind regelmässig zurückzuschneiden.
Defekte Strassenlampen
Damit die Strassenlampen zuverlässig brennen, werden periodisch alle Lampen ersetzt. Defekte Lampen werden laufend ersetzt.
Haben Sie festgestellt, dass eine Strassenlampe nicht mehr brennt? Dann wenden Sie sich bitte an die EAB Bellmund unter Angabe der Strassenlampen-Nummer und des Standorts.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit uns defekte Strassenlampen über das untenstehende Tool zu melden.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
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