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Prämienverbilligung

Prämienverbilligung

Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet.

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Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 45 00

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342 - 6
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