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Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind.
Schweizerische Staatsangehörige bestellen den Familienausweis beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Ausländische Staatsangehörige bestellen den Familienausweis beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde.
Kosten CHF 40.00 (+ Portokosten) Sie erhalten das Dokument per Post und mit Rechnung
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