Am Montag, 3. November 2025 starten voraussichtlich die Bauarbeiten für die 2. Etappe auf der Westseite und reicht vom Ortseingang bis zur Kreuzung Hauptstrasse / Lohngasse.
Der Gemeinderat Bellmund verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen: